Organspende - JA oder NEIN?

Diese Frage hast du dir vielleicht auch schon mal gestellt. Richtig oder falsch gibt es nicht. Einen wichtigen Hinweis, aus eigener Erfahrung, möchte ich dir geben:

Entscheide dich!

Überlasse die Antwort auf diese Frage nicht deinen Liebsten. Sie werden die quälende Frage, "Hab ich es richtig entschieden?" nie wieder los.

Mir ging es 2010 so und ich weiß bis heute nicht, ob ich richtig entschieden habe.

Damit du deine Entscheidung treffen kannst, habe ich dir hier die aktuellen Regeln einiger Länder zusammengestellt:

Deutschland:

Organe und Gewebe dürfen nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn Du zu Lebzeiten zugestimmt hast. Liegt keine Entscheidung vor, werden deine Angehörigen gefragt und müssen entscheiden. Dies ist die sogenannte Entscheidungslösung.

Deshalb: Bitte übernimm die Verantwortung für dich und dein Leben und entlaste deine Familie.

Du kannst wählen, ob alle in Frage kommenden Organe und Gewebe entnommen werden dürften. Alternativ kannst du auch festlegen, welche Organe oder Gewebe und welche nicht.

Wenn du dich entschieden hast, fülle direkt einen Organspendeausweis aus.
Das geht einfach, kostenlos und online. Klicke dafür einfach hier auf den Button:


Während in Deutschland die Entscheidungslösung gilt, haben andere Länder unterschiedliche gesetzliche Regelungen der Organ- und Gewebespende. Sie regeln, wann und unter welchen Umständen die Organe oder Gewebe einer verstorbenen Person entnommen werden dürfen.

Das betrifft dich genau dann, wenn du im Ausland bist, egal, ob beruflich oder privat, denn bei Auslandsaufenthalten gilt die Regelung des jeweiligen Landes!

Die Regelung der Organ- und Gewebespende gilt in der Regel nicht nur für die Staatsangehörigen des jeweiligen Landes, sondern für alle Menschen, die sich in dem Land aufhalten.


Das bedeutet: Wenn eine Person im Ausland verstirbt, wird sie nach der gesetzlichen Regelung des jeweiligen Landes behandelt, nicht nach der des Heimatlandes.

Häufig gilt eine der folgenden Regelungen:

In Dänemark, Irland, Island, Litauen, Rumänien, Schweiz, Vereinigtes Königreich (Nordirland) gilt die erweiterte Zustimmungslösung:

Bei der erweiterten Zustimmungslösung können nur dann Organe und Gewebe entnommen werden, wenn die verstorbene Person aktiv zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Falls keine Dokumentation der Entscheidung der verstorbenen Person vorliegt, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, im Sinne der verstorbenen Person über eine Organ- und Gewebespende zu entscheiden.


In Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich (England, Wales und Schottland) gilt die Widerspruchlösung:

Hat die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel in einem Widerspruchsregister, können Organe zur Transplantation entnommen werden.

Um sicher zu gehen, dass deine Entscheidung im jeweiligen Ausland auch akzeptiert wird, musst du deinen Organspendeausweis in der jeweiligen Landesprache bei dir tragen. Dies solltest du also vor Urlaubsantritt oder beruflichen Aufenthalt unbedingt beachten.

Auch das geht schnell, einfach, kostenlos und online.

Klicke dafür einfach hier auf den Button:


Deinen Organspendeausweis legst du am besten zu deinem Personalausweis, deinen Reiseunterlagen oder der Krankenkassenkarte.

Um vollständig auf der sicheren Seite zu sein, erstellst du auch deine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, damit die Menschen, die dir am liebsten sind, für dich handeln dürfen.

Du hast offene Fragen oder möchtest deine Vorsorge regeln, dann buche dir hier einfach einen Termin zu einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch mit mir.

 
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